Das allgemeine Sonderkündigungsrecht
Flexgas von der Flexstrom GmbH
Der Gaslieferant Flexgas ist eine Tochtergesellschaft der Flexstrom AG Berlin. Seit Juli 2010 bietet das Unternehmen bundesweit mehrere Gastarife für private Haushalte und Gewerbe an.
Interessenten und Kunden können sich auf der Firmenwebseite – www.flexgas.de – über den Service, die Tarife und das Unternehmen informieren.
Per Tarifrechner besteht die Möglichkeit zum Preisvergleich mit lokalen Anbietern. Da die Preise der Tarife von Flexgas regional unterschiedlich gestaffelt sind, werden die einzelnen Angebote samt ausführlichen Informationen zu den Kosten nur im Rahmen des direkten Vergleichs sichtbar.
Die Flexgas GmbH wirbt mit günstigen Gastarifen „Deutschlandsbest“ für Privatkunden und gewährt eine kostenfreie Preisgarantie für drei Monate. Auf Wunsch ist eine Verlängerung der Garantie möglich. Diese kostet einen Aufschlag von einem Cent pro Kwh.
Flexgas Tarife sind so genannte „Prepaid Tarife“, deren Abschläge – bestehend aus Grundgebühr & Arbeitspreis – wahlweise für drei Monate oder ein Jahr im Voraus bezahlt werden müssen.
Die Mindestlaufzeit für die Verträge beträgt jeweils ein Jahr, eine Verlängerung erfolgt automatisch, wenn der Kunde nicht fristgemäß vor dem Ablauf kündigt. Das allgemeine Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen bleibt bestehen.
Alle Neukunden erhalten von der Flexgas GmbH einen einmaligen Bonus von maximal 160 €. Dieser wird erst nach Ende der Mindestlaufzeit mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet.
Gib deinen Senf dazu...